Eine Information der Mobilitätsservice - Zentrale : Begleitperson bei Reisen
Schwerbehinderte Menschen mit Ausweis, bei dem auf der Rückseite der Vermerk "Blind" oder "BL" nicht gelöscht beziehungsweise dieser Vermerk auf der Rückseite eingetragen ist, können als Begleiter (Mindestalter 6 Jahre) und/ oder einen Blindenführhund kostenfrei zu ihrer Begleitung mitnehmen.
Dies bedeutet: Jede Person ab 6 Jahren kann Begleitperson sein, auch wenn sie selbst schwerbehindert ist.Voraussetzung dafür ist, dass ein schwerbehinderter Reisender im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist. die schwerbehinderte Person entscheidet für sich, wer als Begleitung reist.
Sie erreichen unsere Mobilitätsservice - Zentrale unter der Rufnummer 01806 / 512 512 (0,14 Euro je Minute) von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Samstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Selbstverständlich buchen wir für Sie auch Ihre Fahrscheine und Reservierungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.