Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Trier, Margaretengässchen 5, 54290 Trier: zur Zeit geschlossen
Aktuell ist unsere Geschäftsstelle wegen Umbau- und Renovierungsarbeiten bis auf weiteres geschlossen.
Termine sind aus gegebenem Anlass nur ausdrücklich nach vorheriger telefonischer Absprache möglich! Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wir sind immer wie folgt zu erreichen:
Per Telefon (0651 44100) : Montag bis Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr.
Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Angaben Ihres Anliegens, Name und Telefonnummer auf sprechen.
Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück.
Per E-Mail sind wir immer erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unser Servicelevel: Innerhalb von 24 Std. erhalten Sie eine Antwort.
VBST - Stammtisch für alle Blinden- und Sehbehinderten in Trier Stadt und Umgebung (Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel-Daun, Bernkastel - Wittlich und Hunsrück-Hermeskeil)
Treffpunkt: Polizei-Kantine, im Polizei-Hauptgebäude Kürenzerstraße 3, 54292 Trier, in der Nähe von Trier Hbf.
Wann : Jeden zweiten und vierten Donnerstag eines Monats von 11 Uhr bis 15 Uhr (außer an Feiertagen)
Nächste Termine im Jahr 2025:
30. Januar / 13. und 27. Februar / 13. und 27. März / 10. und 24. April / 8. und 22. Mai / 12. und 26. Juni / 10. und 24. Juli / 14. und 28. August / 11. und 25. September / 9. und 23. Oktober / 13. und 27. November und 11. Dezember
Willkommen auf der Homepage des Verbandes der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V.
Der VBST e.V. wurde im Jahre 1908 gegründet und besteht somit schon seit über einhundert Jahren und ist gemeinnützig. Wir sind dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. (LBSV Rlp e.V.) angeschlossen und somit auch dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin (DBSV Berlin e.V.) und der Europäischen Blindenunion. Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes Leben von Blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und Sehbehinderten Menschen ein. Ebenso setzen wir uns für Barrierefreiheit, für die Beachtung der UN-Behindertenrechts-konvention und für das Thema "Inklusion"ein.
Unser Wirkungskreis bezieht sich auf die Blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und Sehbehinderten Menschen der Stadt Trier und der Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.
Unsere Geschäfts- und Beratungsstelle ist im Margaretengässchen 5 (Hinterhauseingang der ehem. Sparkasse Trier Geschäftsstelle Simeonstrasse; heute Intersport), 54290 Trier, Telefon: 0651 44100, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internetadresse: www.vbs-trier.de Terminvereinbarung nach Absprache.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes des VBST e.V. :
Die Stellen des Kreisvorsitzenden Trier -Saarburg und der Stadt Trier sind zur Zeit vakant.
Die Betreuung der Mitglieder erfolgt durch die Geschäftstelle in Trier.
Der Verband der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Augenerkrankungen, durch die eine Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder gar eine Blindheit entstehen kann, in ihren Fragen und Belangen zu beraten und gemeinsam eine Lösung für deren Probleme zu finden.
Eine eingetretene Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder der völlige Verlust des Sehvermögens stellt die Betroffenen, ihre Angehörigen und Freunde fast immer vor eine scheinbar unlösbare Situation. Die Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder Blindheit kann die verschiedensten Ursachen haben. Sie reichen von einem ererbten oder angeborenen Sehschaden, über Augenkrankheiten, Viruserkrankungen, Alterserscheinungen bis hin zu Arbeits- und Autounfällen Besonders bei Kindern, die mit einem Sehschaden geboren werden, im Brutkasten erblinden oder im Vorschulalter ihr Augenlicht ganz oder teilweise verlieren, fühlen wir uns besonders aufgefordert und werden sofort tätig. Es ist verständlich, das betroffene Eltern eine solche Situation zunächst als Katastrophe empfinden. Besonders wichtig ist hier der Besuch einer geschulten Frühförderung, Im Rahmen der Inklusion, kann betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Regelschulbesuch ermöglicht werden. Hierfür gibt es speziell geschulte Inklusionsfachberaterinnen und Berater. Diese stehen den Eltern, Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite. Die Inklusionsberaterinnen und Berater leisten auch Hilfestellung beim ausfüllen von Anträgen, aber auch beim beantragen von Hilfsmitteln, die somit als Nachteils Ausgleich einen erfolgreichen Regelschulbesuch ermöglichen und gewährleisten!Durch einen Regelschulbesuch wird vermieden, dass Kinder und Jugendliche aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen werden. Als alternative zur Regelschule, gibt es das Internat der Blinden- und Sehbehindertenschule Neuwied, die für Rheinland-Pfalz zuständig ist. So werden Eltern und ihren Kindern Wege für eine bestmögliche soziale und schulische Entwicklung aufgezeigt.
Wir kennen aus eigener Erfahrung die Verunsicherung, Sorgen und Ängste, die der teilweise oder vollständige Verlust des Sehvermögens, oder bedingt dadurch eine Mehrfachbeeinträchtigung ausgelöst werden kann, bei Betroffenen und ihren Angehörigen einstellen und sich fragen: "Wie gehe ich mit dieser Situation um ?" Die ersten Fragen, die Sie sich stellen sind: Was kann man tun? Welche Ansprechpartner gibt es? Wo und was muss ich unbedingt beantragen?
Für die Beantwortung dieser Fragen ist der Verband der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V. der richtige Ansprechpartner. Wir unterstützen Betroffene und deren Angehörigen bei diesen Fragen und dem ausfüllen der entsprechenden Anträge. Wir informieren Sie über die entsprechenden Ämter und REHA- Center. Wir beraten Sie in Sachen Hilfsmittel für Blinde, Taubblinde, Sehhörbehinderte und Sehbehinderte, wo man diese erwerben kann und ob ein Kostenträger für das Hilfsmittel zuständig ist. Welche Unterlagen müssen Sie in diesem Fall einreichen und auf was müssen Sie besonders achten. Immer wieder sagen uns Menschen: "Nach dem ersten Kontaktgespräch in unserer Geschäftsstelle wussten wir, es geht weiter!"
Neben dem Engagement für unsere Mitglieder ist die Kontaktaufnahme zu blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und sehbehinderten Menschen, die unserem Verband noch nicht angehören, die wichtigste Aufgabe unseres Verbandes. Wir möchten Ihnen Mut machen, mit uns Kontakt aufzunehmen, sei es für Familienangehörige, Freunde oder für Sie selbst.
Die kostenlose Vereinszeitung "BliZ" informiert unsere Mitglieder alle 3 Monate über alles Wissenswerte aus dem Verband. Hier erfahren sie auch Neuigkeiten und Informationen über unseren Verein VBST e.V. und vieles mehr.
Wir hoffen, dass unser Internetauftritt Ihnen gefällt! Für Ihre Anregungen, Hinweise und Beiträge zur Verbesserung unseres Internetangebotes benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.
VBST - Stammtisch für alle Blinden- und Sehbehinderten in Trier Stadt und Umgebung (Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel-Daun, Bernkastel - Wittlich und Hunsrück-Hermeskeil)
Treffpunkt: Polizei-Kantine, im Polizei-Hauptgebäude Kürenzerstraße 3, 54292 Trier, in der Nähe vom Trier Hbf.
Wann : Jeden zweiten und vierten Donnerstag eines Monats von 11 Uhr bis 15 Uhr (außer an Feiertagen)
Nächste Termine im Jahr 2025:
30. Januar / 13. und 27. Februar / 13. und 27. März / 10. und 24. April / 8. und 22. Mai / 12. und 26. Juni / 10. und 24. Juli / 14. und 28. August / 11. und 25. September / 9. und 23. Oktober / 13. und 27. November und 11. Dezember
Wegbeschreibung zur Polizei-Kantine Trier, Kürenzer Straße 3
Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Hauptbahnhof bzw. Busbahnhof Trier möglich.
Das Polizei-Hauptgebäude befindet sich, wenn man vor dem Bahnhof steht, ca. 100 m links vom Hauptbahnhof.
Bei Anreise mit dem Zug geht man aus dem Haupteingang des Hauptbahnhofs Trier die Stufen auf den Bahnhofsvorplatz hinunter, dann ganz rechts ca. 100 m auf dem Bürgersteig zum Hauptgebäude Polizei gehen. Nach 100 m die Kürenzer-Straße queren, allerdings ohne Zebrastreifen und ohne Ampelanlage. Zu der Ankunftszeit werden helfende Hände bei der Straßenüberquerung Dasein. Wir versammeln uns vor dem Haupteingang des Polizeigebäudes ab 11.30 Uhr.
Die Autofahrer können nur den öffentlichen Parkplatz vor bzw. neben dem Besucher-Parkplatz des Polizei-Hauptgebäude benutzen. Dieser öffentliche Parkplatz ist kostenpflichtig bzw. kostenfrei bei Auslage des blauen Parkausweises und Parkscheibe. Den Besucher-Parkplatz der Polizei mit Schranke darf nicht genutzt werden.