Willkommen auf der Homepage des Verbandes der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V.
Der VBST e.V. wurde im Jahre 1908 gegründet und besteht somit schon seit über einhundert Jahren und ist gemeinnützig. Wir sind dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. (LBSV Rlp e.V.) angeschlossen und somit auch dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin (DBSV Berlin e.V.) und der Europäischen Blindenunion. Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes Leben von Blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und Sehbehinderten Menschen ein. Ebenso setzen wir uns für Barrierefreiheit, für die Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention und für das Thema "Inklusion"ein.
Unser Wirkungskreis bezieht sich auf die Blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und Sehbehinderten Menschen der Stadt Trier und der Landkreise Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.
Unsere Geschäfts- und Beratungsstelle ist im Margarethengässchen 5 (Hinterhauseingang der ehem. Sparkasse Trier Geschäftsstelle Simeonstrasse; heute Intersport), 54290 Trier, Telefon: 0651 44100, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internetadresse: www.vbs-trier.de Terminvereinbarung nach Absprache.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes des VBST e.V. :
Die Stellen des Kreisvorsitzenden Trier -Saarburg und der Stadt Trier sind zur Zeit vakant.
Die Betreuung der Mitglieder erfolgt durch die Geschäftstelle in Trier.
Der Verband der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Augenerkrankungen, durch die eine Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder gar eine Blindheit entstehen kann, in ihren Fragen und Belangen zu beraten und gemeinsam eine Lösung für deren Probleme zu finden.
Eine eingetretene Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder der völlige Verlust des Sehvermögens stellt die Betroffenen, ihre Angehörigen und Freunde fast immer vor eine scheinbar unlösbare Situation. Die Sehbehinderung, Sehhörbehinderung, Taubblindheit oder Blindheit kann die verschiedensten Ursachen haben. Sie reichen von einem ererbten oder angeborenen Sehschaden, über Augenkrankheiten, Viruserkrankungen, Alterserscheinungen bis hin zu Arbeits- und Autounfällen Besonders bei Kindern, die mit einem Sehschaden geboren werden, im Brutkasten erblinden oder im Vorschulalter ihr Augenlicht ganz oder teilweise verlieren, fühlen wir uns besonders aufgefordert und werden sofort tätig. Es ist verständlich, das betroffene Eltern eine solche Situation zunächst als Katastrophe empfinden. Besonders wichtig ist hier der Besuch einer geschulten Frühförderung, Im Rahmen der Inklusion, kann betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Regelschulbesuch ermöglicht werden. Hierfür gibt es speziell geschulte Inklusionsfachberaterinnen und Berater. Diese stehen den Eltern, Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite. Die Inklusionsberaterinnen und Berater leisten auch Hilfestellung beim ausfüllen von Anträgen, aber auch beim beantragen von Hilfsmitteln, die somit als Nachteils Ausgleich einen erfolgreichen Regelschulbesuch ermöglichen und gewährleisten!Durch einen Regelschulbesuch wird vermieden, dass Kinder und Jugendliche aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen werden. Als alternative zur Regelschule, gibt es das Internat der Blinden- und Sehbehindertenschule Neuwied, die für Rheinland-Pfalz zuständig ist. So werden Eltern und ihren Kindern Wege für eine bestmögliche soziale und schulische Entwicklung aufgezeigt.
Wir kennen aus eigener Erfahrung die Verunsicherung, Sorgen und Ängste, die der teilweise oder vollständige Verlust des Sehvermögens, oder bedingt dadurch eine Mehrfachbeeinträchtigung ausgelöst werden kann, bei Betroffenen und ihren Angehörigen einstellen und sich fragen: "Wie gehe ich mit dieser Situation um ?" Die ersten Fragen, die Sie sich stellen sind: Was kann man tun? Welche Ansprechpartner gibt es? Wo und was muss ich unbedingt beantragen?
Für die Beantwortung dieser Fragen ist der Verband der Blinden und Sehbehinderten Trier e.V. der richtige Ansprechpartner. Wir unterstützen Betroffene und deren Angehörigen bei diesen Fragen und dem ausfüllen der entsprechenden Anträge. Wir informieren Sie über die entsprechenden Ämter und REHA- Center. Wir beraten Sie in Sachen Hilfsmittel für Blinde, Taubblinde, Sehhörbehinderte und Sehbehinderte, wo man diese erwerben kann und ob ein Kostenträger für das Hilfsmittel zuständig ist. Welche Unterlagen müssen Sie in diesem Fall einreichen und auf was müssen Sie besonders achten. Immer wieder sagen uns Menschen: "Nach dem ersten Kontaktgespräch in unserer Geschäftsstelle wussten wir, es geht weiter!"
Neben dem Engagement für unsere Mitglieder ist die Kontaktaufnahme zu blinden, Taubblinden, Sehhörbehinderten und sehbehinderten Menschen, die unserem Verband noch nicht angehören, die wichtigste Aufgabe unseres Verbandes. Wir möchten Ihnen Mut machen, mit uns Kontakt aufzunehmen, sei es für Familienangehörige, Freunde oder für Sie selbst.
Die kostenlose Vereinszeitung "BliZ" informiert unsere Mitglieder alle 3 Monate über alles Wissenswerte aus dem Verband. Hier erfahren sie auch Neuigkeiten und Informationen über unseren Verein VBST e.V. und vieles mehr.
Wir hoffen, dass unser Internetauftritt Ihnen gefällt! Für Ihre Anregungen, Hinweise und Beiträge zur Verbesserung unseres Internetangebotes benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.